Coronavirus - Informationen für Unternehmen (letzte Aktualisierung 26.03.2020)

Angesichts der Entwicklungen zum Coronavirus haben wir auf dieser Seite für betroffene Unternehmen aktuelle Informationen, nützliche Links und Tipps zusammengestellt. Diese werden wir regelmäßig aktualisieren und erweitern. Melden Sie sich auch bei unserem Newsletter an, um regelmäßig Neuigkeiten zu erhalten. Unsere Berater stehen gern für Fragen zur Verfügung.

Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler die aufgrund der Coronakrise Ihrer Arbeit nicht nachkommen können, finden unter dem Punkt "Wir suchen personelle Unterstützung" Firmen, welche trotz oder gerade durch Corona - einen dringenden Personalbedarf haben.

Allgemeine Informationen und Ansprechpartner

Aktuelle Informationen und Hinweise der Sächsischen Staatsregierung zum Coronavirus in Sachsen
Auf dem Informationsportal finden Sie alle aktuellen Informationen zum Coronavirus in Sachsen, darunter wichtige Telefonnummern, präventive Maßnahmen sowie Informationen für Verbraucher, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Eltern, Lehrkräfte, medizinisches Personal, Polizei und Justiz: www.coronavirus.sachsen.de


Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat wichtige Fragen und Antworten für Unternehmer und Arbeitnehmer auf der Homepage www.smwa.sachsen.de/4358 veröffentlicht.


Beratung durch die SAB für wirtschaftlich betroffene Unternehmen
Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - kostenfrei - beraten lassen. Das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB erreichen Sie telefonisch unter 0351 4910-3911 oder unter 0351 4910-3914.


Notbetreuung in Kitas und Schulen für bestimmte Bereiche der kritischen Infrastruktur möglich.
Vorraussetzungen und Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur finden Sie in diesem Formular.


Allgemeinverfügung zur Schließung aller Geschäfte und Ausnahmen - gültig ab 19.03.2020


Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

 

 

Aktuelle Informationen und Hinweise der Sächsischen Staatsregierung zum Coronavirus in Sachsen
Auf dem Informationsportal finden Sie alle aktuellen Informationen zum Coronavirus in Sachsen, darunter wichtige Telefonnummern, präventive Maßnahmen sowie Informationen für Verbraucher, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Eltern, Lehrkräfte, medizinisches Personal, Polizei und Justiz: www.coronavirus.sachsen.de
 
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat wichtige Fragen und Antworten für Unternehmer und Arbeitnehmer auf der Homepage www.smwa.sachsen.de/4358 veröffentlicht.
 
Beratung durch die SAB für wirtschaftlich betroffene Unternehmen
Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - kostenfrei - beraten lassen. Das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB erreichen Sie telefonisch über die Beratungshotline: 0351 4910-1100.
Die SAB hat eine Seite mit Fragen und Antworten zur Coronakrise eingerichtet.
 
Notbetreuung in Kitas und Schulen für bestimmte Bereiche der kritischen Infrastruktur möglich.
Vorraussetzungen und Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur finden Sie in diesem Formular.
 
Neue Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen und zur Schließung aller Geschäfte und Ausnahmen - gültig ab 01.04.2020
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig ab 01.04.2020
 
Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

 

Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Empfehlung an alle betroffenen Unternehmen
Ob es nach der Krise zu weiteren finanziellen Unterstützungen durch Bund und Land kommt, ist aktuell nicht absehbar. Dokumentieren Sie dennoch konkret Ihre Umsatzausfälle bzw. Einbußen! Damit für eventuell zukünftige, in diesem Bereich greifende Fördermittelprogramme genaue Übersichten vorhanden sind.

"Sachsen hilft sofort“: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) erfolgen.

Was wird gefördert:

Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Voraussetzungen:

» Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. Euro
» Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
» Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
» Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise

Konditionen:

» zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen
» mind. 5.000 Euro bis max. 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro
» Laufzeit von 10 Jahren, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
» Auszahlung in einer Tranche

 

Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige angekündigt. Die Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier (PDF, 192 KB).

 

Kernpunkte der Soforthilfen:

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

» bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
» bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Diese Zuschüsse sollen nicht zurückgezahlt, die Mittel durch die Länder verteilt werden. Das Programm befindet sich noch in der Abstimmung. Im Laufe der 13. Kalenderwoche soll die Richtlinie durch den Bundestag und den Bundesrat. Bis Ende der 13. Kalenderwoche soll das Programm beschlossen sein.

Wer finanzielle Unterstützung aus dem das Programm »Sachsen hilft sofort« bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – beantragt, dem entsteht kein Nachteil. Wenn der Bund seine Zuschüsse freigibt, kann das bereits aufgenommene Darlehen des Freistaates Sachsen damit problemlos zurückgezahlt werden.

 
Coronavirus: Kurzarbeitergeld möglich
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten
Der Gesetzgeber hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 01.03.2020 deutlich erleichtert:

» Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
» teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
» Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
» vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Anzeige und Antrag auf Kurzarbeitergeld - direkt online auf: www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

 
Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, plant der Gesetzgeber aktuell eine vorübergehende Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung. (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere Arbeitslosengeld II)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert auf ihrer Internetseite über die neuen Regelungen. Auf www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsicherung und die erforderlichen Anträge.
 
Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes
Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird bzw. abgesondert wurde und einen Verdienstausfall erleidet, enthält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus
Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass Unternehmen, die in Folge des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können. Konkret können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden.
Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss in Berlin steuerpolitische Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft entlasten sollen, wie zum Beispiel verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter. Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater an.


Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Für die Nutzung dieser Möglichkeit genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt.

Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt zudem ein sehr einfach handhabbares Antragsformular zur Verfügung. Auf der Internetseite https://www.coronavirus.sachsen.de sind unter dem Themenbereich »Steuern und Finanzen« viele oft gestellte Fragen leicht verständlich beantwortet.

 
KfW Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Zur Antragsstellung, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner. Die Programme der KfW finden Sie hier.
 
Corona-Hilfen der Bürgschaftbank
Das sächsische Finanzministerium ermöglicht der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, die Konditionen für Bürgschaften weiter zu verbessern, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie ausgereicht werden.
Die Sonderkonditionen für Express Liqudität gelten nur für aktuellen und besonderen Hilfsbedarf infolge des Coronavirus:
Zielgruppe:

» Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen in Sachsen

Kreditverwendung

» Sicherung von Liquiditätsfinanzierungen im Zuge der Auswirkungen des Coronavirus

Maximale Bürgschaftshöhe

» 90% des Kredites / 500.000 Euro

Beschleunigung des Bewilligungsprozesses

» Der Turnus für die Bewilligungsausschüsse wurde von 14-tägig auf wöchentlich reduziert
» Zusagen von Express-Liquidität - Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages

 

Informationsseiten zum Coronavirus von Kammern und Verbänden

Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/startseite
IHK Dresden: www.dresden.ihk.de/corona
HWK Dresden: www.hwk-dresden.de/informationen-zum-coronavirus
DEHOGA Sachsen: www.dehoga-sachsen.de/corona-krise-antraege-musterschreiben-hilfestellung
Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V.: www.kreatives-sachsen.de
Corona-Checkliste des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.: www.bdu.de/aktuelles/corona-faq-fuer-unternehmensberater
BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.: www.bvmw.de/themen/coronavirus

Wir suchen personelle Unterstützung

Ihr Unternehmen hat - trotz oder gerade durch Corona - einen dringenden Personalbedarf, wie z.B. Erntehelfer, Helfer im Lebensmittelhandel?
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihre Hilfsgesuche zu veröffentlichen. Diese Plattform dient dazu, einen direkten Kontakt herzustellen. Wenn Sie personelle Hilfe suchen, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an post@wrm-gmbh.de:

  1. Name und Adresse der Firma
  2. Kontakt an den sich potentielle Helfer wenden sollen (Name, Telefon , E-Mail, Internetadresse)
  3. Kurzbeschreibung für was Hilfe gesucht wird
  4. bestimmte Voraussetzungen (Führerschein/Staplerschein/Gesundheitspass)
Datum Was wird gesucht Voraussetzungen Firma Ansprechpartner  
27.03.2020 Erntehelfer Spargel und
Erdbeeren
Führerschein von Vorteil Spargelhof Maier Herr Maier
Tel. 0352111568
E-Mail: h.maier@spargelhof.de
 
27.03.2020 Packer/Regalauffüller Staplerschein REWE Björn Keyser oHG
Meißner Str. 475
01445 Radebeul

Herr Björn Keyser
Telefon: 0351/83657990
E-Mail: Bjoern.Keyser@rewe-kaufleute.com

           
           

Dies ist eine reine Informationsplattform. Auf die Inhalte der genannten Arbeitgeber sowie die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse haben wir keinen Einfluß.