Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, für die keine Zinsen fällig werden und die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht an den Programmträger zurückgezahlt werden müssen.
Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.
Nachfolgende Förderprogramme werden in Sachsen derzeit angeboten.
Investition in Anlagevermögen |
- Investitionszuschuss GRW
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ Hinweis: Die Neufassung der Richtlinie GRW RIGA wurde am 16. Juni 2022 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Diese ist rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt für alle Bewilligungen ab 2022.
Wichtigste Änderungen
- Einteilung Sachsens in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie eine regionale Differenzierung der Höchstfördersätze gemäß der seit 01.01.2022 gültigen neuen GRW-Fördergebietskarte (PDF, 242 kB)
- Darlegung mit Antragstellung, welche Aspekte ökologischer Nachhaltigkeit in der geförderten Betriebsstätte/dem geförderten Vorhaben Berücksichtigung finden
Bitte sprechen Sie bei Interesse unsere Berater an.
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Positivliste |
- Überblick der förderfähigen Branchen
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Berufliche Weiterbildung |
- ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
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