Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, für die keine Zinsen fällig werden und die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht an den Programmträger zurückgezahlt werden müssen.
Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.
Nachfolgende Förderprogramme werden in Sachsen derzeit angeboten.
Investition in Anlagevermögen |
- Investitionszuschuss GRW
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ Hinweis: Die sächsische Förderrichtlinie GRW (RIGA) wird aufgrund des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen GRW-Koordinierungsrahmens derzeit vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überarbeitet. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, wird eine Antragsstellung wieder möglich sein. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie hier informieren.
Bitte sprechen Sie bei Interesse unsere Berater an.
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Positivliste |
- Überblick der förderfähigen Branchen
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Berufliche Weiterbildung |
- ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
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