Darlehen und Bürgschaften

Darlehen
Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar. Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten, häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung oder eine teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank.
Je nach Programm sind Investitionen oder auch Betriebsmittel förderfähig.

Seit Herbst 2021 bietet die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) mit den Sachsenkrediten zwei attraktive Darlehensprogramme zur Unterstützung der
gewerblichen Wirtschaft.

  • "Gründen und Wachsen"
    Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können Sie sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler, oder als kleinstes, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln.
    Dafür können Investitions- und Betriebsmitteldarlehen jeweils ab 20.000 Euro bis zu 5,0 Mio. Euro beantragt werden. Die Förderdarlehen werden mit Zuwendungen in Form von Tilgungszuschüssen (bis zu 10 %)vom Freistaat Sachsen gefördert.
  • "Universal"
    Mit dem Sachsenkredit Universal erhalten speziell große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, eine attraktive Finanzierung für Investitionen (Investitionsdarlehen) und Betriebsmittel (Betriebsmitteldarlehen) mit Tilgungszuschüssen. Das Förderdarlehen kann maximal in einer Höhe von bis zu 20 Mio. EUR beantragt werden.
  • Existenzgründerfinanzierung (Mikrodarlehen)

Nachrangdarlehen
Für die Beantragung von Nachrangdarlehen werden keine Sicherheiten benötigt. Bei einer Insolvenz werden diese Darlehensgeber außerdem nachrangig befriedigt, also erst dann, wenn alle anderen Kreditgeber ihre Forderungen befriedigt haben.
Nachrangdarlehen stellen eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital dar (Mezzanine-Kapital).

 

  • Nachrangdarlehen - Gemeinschaftsaufgabe (GRW)
    Hinweis: Eine Bewilligung von Nachrangdarlehen im Darlehensprogramm der Richtlinie (RINA 2014-2020) ist nicht mehr möglich. Für 2023 ist die Errichtung eines neuen Darlehensfonds für den Mittelstand geplant. Dieser soll eine Komponente für ein neues Nachrangdarlehen-Invest in der JTF-Region enthalten.
Bürgschaften

Bürgschaften können die Aufnahme eines Darlehens erleichtern, wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Meist handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft. Bei dieser speziellen Form der Bürgschaft für Unternehmen muss der Bürge nur für den endgültigen Ausfall einstehen, das heißt für das, was der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung der Sicherheiten nicht erlangen kann.

Grundlegend empfiehlt es sich, einen aussagekräftigen Businessplan vorzubereiten bzw. einen vorhandenen Businessplan zu überarbeiten, so dass zielführende Gespräche zeitnah geführt werden können.

Bei der Bürgschaftsbank Sachsen gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) zu beantragen. Wenn Sie eine Bürgschaftszusage erhalten, bleibt diese zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.