Bei Beteiligungskapital handelt es sich um Eigenkapital, das von Beteiligungsgesellschaften oder privaten Kapitalgebern zur Verfügung gestellt wird. Hierfür sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.

Die Beteiligung kann in einer "stillen" oder einer "offenen" Form erfolgen. Bei einer stillen Beteiligung wird der Kapitalgeber nicht an dem Unternehmen als Eigentümer beteiligt und erhält keine Stimm- oder Einflussnahmerechte. Bei einer offenen (direkten) Beteiligung nimmt der Kapitalgeber als Miteigentümer des Unternehmens Einfluss auf die Geschäftsführung.

Die Beteiligungsgesellschaften vergeben Kapital gegen ein jährliches Entgelt, bestehend aus fixem und gewinnabhängigem Anteil, und die Beteiligung ist auf eine nominale Rückzahlung der Einlage ausgelegt.
Die Vorteile der Beteiligungsprogramme liegen aus Sicht der Betriebe in der Stärkung der Eigenkapitalbasis, es werden Sicherheiten geschont und Finanzierungsspielräume erhöht.

Eine Übersicht über öffentliche Beteiligungsprogramme:

Beteiligungsprogramm Höhe der Beteiligung
MBG - Mittelständisches Beteiligungsprogramm

mindestens 50.000 Euro

maximal 1 Million Euro (in Ausnahmefällen maximal 2 Millionen Euro)

SBG - Beteiligungsprogramm

maximal 1 Million Euro

in Ausnahmefällen maximal 2,8 Millionen Euro

Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS)

mindestens 100.000 Euro

maximal 5 Millionen Euro

Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen (WMS)

mindestens 500.000 Euro

maximal 2,5 Millionen Euro

Co-Investitionsfonds Coparion (KfW und das BMWi)

Pro Unternehmen bis zu 10 Mio. Euro

üblicherweise in mehreren Finanzierungsrunden zu je 0,5-5 Mio. Euro.

High-Tech Gründerfonds

bis zu 1 Million Euro in der Seedrunde

über alle Finanzierungsrunden 3 Millionen Euro