Gründung

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit,
um sich auf die Umsetzung Ihrer
Geschäftsidee vorzubereiten!

Hier müssen Sie sich melden

Meldung beim Finanzamt

Meldung bei der IHK

Meldung bei der HWK

Eintrag in das Handelsregister

Meldung beim Gewerbeamt

Die richtige Rechtsform wählen

Jede Rechtsform hat Besonderheiten in Bezug auf die Themen Haftung, Besteuerung, organisatorische Vorschriften, Buchführung und Bilanzierung.
 
 
Einzelunternehmen:

  • möglich für Einzelpersonen
     
  • uneingeschränkte Haftung
     
  • Überschussrechnung mit Gewinn und Verlust
     
  • bei Freiberufler und Kleingewerbe: kein Eintrag ins Handelsregister notwendig
     

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

  • Buchführungspflicht erst ab gewissem Geschäftsumfang
     
  • bei Freiberufler und Kleingewerbe: kein Eintrag ins Handelsregister, Ausnahme: Umsatz > 260.000 Euro p.a. und Gewinn > 25.000 Euro p.a.
     

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • Haftung der GmbH ist auf die Höhe der Einlage beschränkt
     
  • Mindesteinlage: 25.000 Euro
     
  • Ein-Person GmbH möglich
     
  • Buchführungspflicht
     

Offene Handelsgesellschaft (OHG):

  • kein Mindestkapital bei Gründung notwendig
     
  • alle Gesellschafter sind unbeschränkt haftbar
     
  • Buchführungspflicht
     

Kommanditgesellschaft (KG):

  • kein Mindestkapital bei Gründung notwendig
     
  • Kommanditist, der Gesellschafter einer KG, haftet bis zu der Höhe des Kapitals, welches auf seinem Namen im Handelsregister eingetragen ist
     
  • Komplementär ist persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar
     
  • Buchführungspflicht, Bilanzierungspflicht
     

(kleine) Aktiengesellschaft (AG):

Limited (Ltd.):

  • ... (zurzeit noch in Arbeit

Freiberufliche Tätigkeit:

  • kein Eintrag in das Handelsregister notwendig 
     
  • vereinfachte Buchführung (Einnahmenüberschussrechnung)
     
  • Freiberufler bezahlen Steuern nach „Einkünften aus selbständiger Arbeit“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
     

Kleinunternehmerregelung:

  • ... (zurzeit noch in Arbeit)

Sind Sie unsicher, welche Rechtsform für Sie die passende ist, dann sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Finanzamt wenden.

Ansprechpartner beim Finanzamt Meißen:

Herr Jürgen Rößner
Tel.: 03521 7181127

Finanzamt Meißen
Heinricht-Heine-Str. 23, Zi. 127 Haus II

Ihr Ansprechpartner

Wirtschaftsförderung
Region Meißen
GmbH

Neugasse 39 / 40
01662 Meißen

Telefon: +49 (0) 3521 4058-73 / -74
Fax: +49 (0) 3521 4058-75
E-Mail: post@wrm-gmbh.de

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