Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen für die keine Zinsen fällig werden und die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht an den Programmträger zurückgezahlt werden müssen.
Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.
Nachfolgende Förderprogramme werden in Sachsen derzeit angeboten.
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Investition in Anlagevermögen
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- Investitionszuschuss GA
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“
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Beratung, Entwicklung und Einsatz von Produkten und Technologien, Vermarktung
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- Mittelstandsrichtlinie:
Gründungsberatung, Kurzberatung, Intensivberatung, Elektronischer Geschäftsverkehr, Markteinführung innovativer Produkte und Marktdesign, Messen und Außenwirtschaft, Kooperationen
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- Forschung und Entwicklung - Projektförderung
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- Innovationsassistenten/Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal
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| Berufliche Weiterbildung |
- Einzelbetriebliches Förderverfahren
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