Bei Beteiligungskapital handelt es sich um Eigenkapital, das von Beteiligungsgesellschaften oder privaten Kapitalgebern zur Verfügung gestellt wird. Hierfür sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
Die Beteiligung kann in einer "stillen" oder einer "offenen" Form erfolgen. Bei einer stillen Beteiligung wird der Kapitalgeber nicht an dem Unternehmen als Eigentümer beteiligt und erhält keine Stimm- oder Einflussnahmerechte. Bei einer offenen (direkten) Beteiligung nimmt der Kapitalgeber als Miteigentümer des Unternehmens Einfluss auf die Geschäftsführung.
Die Beteiligungsgesellschaften vergeben Kapital gegen ein jährliches Entgelt, bestehend aus fixem und gewinnabhängigem Anteil, und die Beteiligung ist auf eine nominale Rückzahlung der Einlage ausgelegt.
Die Vorteile der Beteiligungsprogramme liegen aus Sicht der Betriebe in der Stärkung der Eigenkapitalbasis, es werden Sicherheiten geschont und Finanzierungsspielräume erhöht.
Eine Übersicht über öffentliche Beteiligungsprogramme:
| Beteiligungsprogramm | Höhe der Beteiligung |
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mindestens 50.000 Euro maximal 1 Million Euro (in Ausnahmefällen maximal 2 Millionen Euro) |
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maximal 1 Million Euro in Ausnahmefällen maximal 2,8 Millionen Euro |
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mindestens 200.000 Euro maximal 4 Millionen Euro |
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mindestens 500.000 Euro maximal 2,5 Millionen Euro |
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bis zu 2,5 Millionen Euro je 12-Monatszeitraum (mehrere Finanzierungsrunden möglich) insgesamt 5 Millionen Euro |
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bis zu 500.000 Euro in erster Finanzierungsrunde zusätzlich weitere 1,5 Millionen Euro für Anschlussfinanzierung |
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